„zurecht“ vs. „zu Recht“

Heute geht es um einen Schreibfehler, der mir enorm häufig auffällt: die Verwechslung von „zu Recht“ mit „zurecht“. Wenn Sie sich jetzt fragen, was man denn da verwechseln kann, müssen Sie nicht weiterlesen: Sie wissen offenbar, wann man welche Schreibweise verwendet.

Welche Schreibweise würden Sie wählen?

Wenn Sie sich aber unsicher sind oder sich noch nie damit beschäftigt haben, kommt hier die Erklärung mit einem Beispiel:

a) „Er hat zurecht gewonnen.“

b) „Er hat zu Recht gewonnen.“

So ist es richtig

Wenn Sie sich für a) entschieden hätten, liegen Sie leider falsch. Richtig ist nur b).

Warum ist das so?

„zurecht-“ ist ein Verbpräfix, man bildet damit zum Beispiel die Verben „zurechtkommen“, zurechtweisen“ oder „zurechtmachen“. Der Ausdruck „zu Recht“ hingegen bedeutet „berechtigterweise“ und besteht aus zwei getrennten Wörtern.

Eigentlich ganz einfach, man muss es nur wissen.

Wo kann man so was nachschauen?

Nicht jeder hat den klassischen gelben Duden oder ein anderes Wörterbuch griffbereit zu Hause oder am Arbeitsplatz liegen. Das ist heutzutage auch gar nicht mehr nötig – wenn Ihnen beim Schreiben Zweifel kommen, können Sie schnell und einfach online nachschlagen.

Eine gute Anlaufstelle ist die Website des Dudenverlags: einfach das gesuchte Wort ins Suchfeld eingeben und auf „Nachschlagen“ klicken. Kein Treffer? Dann war Ihre Schreibweise wohl nicht die richtige (oder das Stichwort ist nicht verzeichnet). Versuchen Sie eine andere Schreibweise, sehen Sie sich die automatischen Vorschläge an oder geben Sie das gesuchte Wort in die Suchmaschine Ihrer Wahl ein (ggf. mit dem Zusatz „Duden“).

Eine gute Anlaufstelle ist auch das Portal korrekturen.de: In der Rubrik „Beliebte Fehler“ finden sich zahlreiche falsche Schreibweisen mit ihren korrekten Pendants und einer kurzen Erläuterung.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim fehlerfreien Schreiben.

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8 Kommentare zu „„zurecht“ vs. „zu Recht““

  1. Toller Beitrag! Mir ist gar nicht bewusst gewesen, dass es da einen Unterschied gibt. Die Erklärung mit dem Verbpräfix macht es aber wirklich logisch und einfach zu merken. Ich werde ab jetzt immer ‚zu Recht‘ verwenden, wenn es um ‚berechtigterweise‘ geht. Danke für die verständliche Erklärung und den Tipp mit den Online-Wörterbüchern!

    lg, Matthias

  2. Liserl - Hobbygärtnerin

    Oh ja, „zu Recht“ vs. „zurecht“ ist so eine typische Stolperfalle! Gerade in E-Mails oder Kommentaren sieht man das oft falsch geschrieben.

      1. Sie haben recht und es ist richtig wenn Sie sagen, die Ausdrucksweise „zu Recht“ bedeutet „berechtigterweise“, (oder auch „richtig“ möchte ich noch hinzufügen)
        Deswegen:
        Er hat zu recht gewonnen = es war richtig, dass er gewonnen hat, er hat berechtigterweise gewonnen.
        Eine Großschreibung steht hier im krassen Widerspruch.
        Es war sein Recht zu gewinnen, aber er hat auch zu recht/richtigerweise (als der Favorit/der Stärkste/der Beste) gewonnen.
        Ich habe doch recht?

        Piksen habe ich noch nie gehört bzw. so gelesen und auch in der Schule nicht so gelernt, der Duden empfiehlt ebenfalls pieksen.

        LG
        Erich M.

      2. Miriam Muschkowski

        Hallo Erich, richtig ist hier nur: »Er hat zu Recht gewonnen.« Vielleicht denken Sie an »rechtens«? Das hat die gleiche Bedeutung und wird kleingeschrieben: »Er hat rechtens gewonnen.«

        Was piksen/pieksen angeht: Die Schreibweise »pieksen« steht erst seit der Neuauflage 2024 im Duden und gilt seitdem als Empfehlung; davor war nur »piksen« verzeichnet (dasselbe gilt übrigens für »piken/pieken«).

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