Manchmal darf’s ein bisschen mehr sein: sinnvoll abkürzen

Abkürzungen haben ihre Berechtigung. In Texten zum Beispiel, in denen häufig die gleichen Ausdrücke auftauchen, etwa in wissenschaftlichen Arbeiten. Hier sollte man das Abkürzungsverzeichnis aber nicht vergessen, vor allem wenn sehr spezielle Abkürzungen verwendet werden und/oder nicht auf ein fachspezifisches Abkürzungsverzeichnis Bezug genommen wird.

Sehr gängige und allgemein bekannte Ausdrücke begegnen uns häufig ebenfalls in ihrer abgekürzten Form: z. B., u. a., usw., etc. In der Belletristik dagegen werden viele Ausdrücke und Bezeichnungen, die anderswo abgekürzt würden, ausgeschrieben.

Welche und wie viele Abkürzungen verwendet werden, hängt zum einen also von der Textsorte ab.

Denken Sie immer auch an die Zielgruppe Ihrer Texte und fragen Sie sich: Wende ich mich an den durchschnittlichen Leser oder an ein Fachpublikum? Wie viele Abkürzungen kann ich meinen Lesern zumuten? Welche kann ich als bekannt voraussetzen, welche nicht?

Abkürzen leicht gemacht

Zu viele Abkürzungen verhunzen einen Text und erschweren das Lesen, und wer bei der Lektüre ständig nachschauen muss, was diese und jene Abkürzung bedeuten soll, verliert schnell die Lust weiterzulesen.

Merke also: Zu viele Abk. sind hässl. und störend, v. a. wenn gen. Platz vorh. ist. Brrr. Das liest sich nicht schön.

Verwenden Sie Abkürzungen also bitte nur dann, wenn

  • es sich um gängige, allgemein bekannte Abkürzungen handelt,
  • Sie Platz sparen müssen,
  • bestimmte Ausdrücke immer wieder auftauchen.

Wenn Sie etwas abkürzen möchten oder müssen, ist es so richtig:

  • Akronym: Kurzwort aus den Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter
    Beispiel: ZDF aus Zweites Deutsches Fernsehen (ohne Punkte)
  • Gängige Abkürzungen, die nicht gesprochen werden:
    usw., etc. (mit Punkt am Ende)
    z. B., u. a., d. h. (mit Leerzeichen)
  • Doppelte Punkte gibt es nicht: Steht eine Abkürzung am Satzende, wird kein Schlusspunkt gesetzt.

Viel Freude beim Schreiben.

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7 Kommentare zu „Manchmal darf’s ein bisschen mehr sein: sinnvoll abkürzen“

  1. Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

    Ich werde mich mit dem Thema an eine/n Juristen/in wenden, sobald ich auf eine/n treffe.

    Und wenn Sie irgendwann die Lust hätten, Arabisch zu Ihrer „Sprachensammlung“ hinzuzufügen, beantworte ich gerne all Ihre Fragen. (Sie haben meine E-Mail-Adresse.)

    Schönen Tag/Abend noch!

  2. Hallöchen,
    ich hätte bitte eine Frage. Wann wird die Abkürzung für „und“ (u.) NICHT verwendet. Darf man z.B. einen Satz so schreiben: „U. er ist dann zu mir gekommen.“
    Vielen Dank.

    1. Dürfen darf man erst mal alles. ;-) Ich würde hier nicht abkürzen: Es sieht nicht schön aus und irritiert beim Lesen. Zum Platzsparen wäre es auch nicht die richtige Stelle.

      Andersrum gefragt: Warum würden Sie hier so abkürzen wollen?

      1. Erst mal vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
        Ich bin eigentlich Übersetzer für Arabisch und Deutsch. Manchmal bekomme ich juristische Texte zum Übersetzen. Wie ich weiß, mögen es die Juristen sehr, Abkürzungen zu verwenden, z.B.: Art., Abs., StGB., BGB. GG., §, §§, u., usw.
        Damit meine Arbeit professionell aussieht, versuche ich so viel wie möglich, Abkürzungen zu benutzen. Was aber die Konjunktion „und“ betrifft, finde ich es manchmal nicht schön, die Abkürzung „u.“ an manchen Stellen (in einem juristischen Text) zu setzen. Dann aber frage ich mich, ob es auch nicht schön sein wird, dass es im Text an einigen Stellen „und“ und an anderen Stellen „u.“ steht.
        Was meinen Sie? Ist es in Ordnung, dass in einem Text sowohl „und“ als auch „u.“ stehen?

      2. Gern. Grundsätzlich würde ich nicht den Gepflogenheiten widersprechend abkürzen. Sprich: Die Abkürzung »u.« für »und« würde ich nur dort verwenden, wo sie (in der Branche/der Textsorte/dem Sprachraum …) üblich ist (und eben auch nicht als »U.« am Satzanfang).

        Nun zu Ihrem konkreten Beispiel. Ich fürchte, dazu kann ich nichts Abschließendes sagen. Mit den Feinheiten juristischer Texte kenne ich mich nicht aus, und »Ich finde das nicht schön« ist eigentlich schon wieder eine andere Frage – über so was lässt sich oft trefflich streiten.

        Ganz allgemein gesprochen würde ich es nicht automatisch als Problem sehen, wenn in einem Text sowohl »und« als auch »u.« auftaucht; wie so oft gilt hier: Es kommt darauf an.

        Sie könnten sich mit dem Thema mal an einen Lektor oder eine Lektorin mit juristischem Hintergrund wenden. Jemand, der mit solchen Texten vertraut ist, kann Ihnen bestimmt noch mal weiterhelfen.

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